Stellen wir uns zwei Szenarien vor. In Szenario eins erbt eine 35-Jährige das Haus ihrer Eltern in einer deutschen Großstadt. Marktwert: 650.000 Euro. Unter einem Freibetrag von zwei Millionen Euro fällt keine einzige Cent Erbschaftsteuer an. Das Haus gehört ihr, vollständig, ohne Abzug.
In Szenario zwei erbt eine andere 35-Jährige ein Immobilienportfolio, Aktien und Unternehmensanteile im Gesamtwert von 15 Millionen Euro. Nach einem Freibetrag von zwei Millionen Euro würden auf 13 Millionen Euro Erbschaftsteuer fällig – sagen wir 30 Prozent, also 3,9 Millionen Euro. Sie müsste Teile des Portfolios verkaufen.
Genau an diesem Punkt beginnt das Gegenargument: Sie muss verkaufen! Das sei unzumutbar, wirtschaftsschädlich, konfiskatorisch. Aber stimmt das?
Was passiert wenn Kapital verkauft wird
Wenn die Erbin Aktien oder Immobilien verkauft, verschwinden diese nicht. Sie wechseln den Besitzer. Jemand anderes kauft sie – ein Pensionsfonds, ein Kleinanleger, eine andere Familie. Das Kapital zirkuliert. Es wird nicht vernichtet.
Im Gegenteil: Ruhendes, konzentriertes Kapital in den Händen weniger ist volkswirtschaftlich weniger produktiv als zirkulierendes Kapital. Thomas Piketty hat gezeigt, dass ererbtes Vermögen tendenziell schlechter investiert wird als erwirtschaftetes – weil der Erbe keine Leistung erbracht hat um es zu verdienen, und entsprechend weniger Anreiz hat es optimal einzusetzen.
Der Freibetrag schützt normale Familien
Deutschland hat heute bereits einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind – alle zehn Jahre erneuert. Ein Haus im Wert von 650.000 Euro, das an zwei Kinder vererbt wird, ist damit bereits heute vollständig steuerfrei.
Bei einem reformierten Freibetrag von zwei Millionen Euro pro Person wäre praktisch das gesamte Erbe der deutschen Mittelschicht steuerbefreit. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet, dass über 90 Prozent aller Erbschaften in Deutschland unter dieser Grenze liegen würden. Die Steuer träfe ausschließlich die obersten Prozente der Vermögenshierarchie.
Was die USA schon lange machen
Die USA erheben eine Bundeserbschaftsteuer von bis zu 40 Prozent – mit einem Freibetrag von aktuell rund 13 Millionen Dollar pro Person. Auch dort müssen Erben gelegentlich Vermögen verkaufen. Die amerikanische Wirtschaft gilt trotzdem als eine der dynamischsten der Welt. Der erzwungene Kapitalfluss hat sie nicht ruiniert – er hat Kapital mobilisiert.
Japan erhebt Erbschaftsteuern von bis zu 55 Prozent auf große Vermögen. Südkorea bis zu 50 Prozent. Beide Länder gelten als wirtschaftlich hochentwickelt. Die Theorie vom erbschaftsteuerinduzierten Wirtschaftseinbruch hat sich empirisch nicht bestätigt.
Das eigentliche Argument: Kapital soll sich bewegen
Hinter der Forderung nach einer höheren Erbschaftsteuer steckt eine simple wirtschaftliche Überzeugung: Kapital ist produktiver wenn es sich bewegt. Eine Gesellschaft in der dieselben Familien über Generationen dieselben Vermögen halten, wird starrer, ungleicher und weniger dynamisch.
Wenn die Erbin eines Milliardenvermögens einen Teil verkaufen muss – dann kauft jemand anderes. Ein Unternehmen bekommt einen neuen Investor. Eine Immobilie einen neuen Eigentümer. Kapital, das jahrzehntelang ruhte, kommt in Bewegung. Das ist kein Schaden. Das ist der Punkt.
Quellen & Belege
- Piketty, Thomas: Das Kapital im 21. Jahrhundert (2013)
- DIW Berlin: Erbschaften in Deutschland: Verteilung und Besteuerung (2023)
- OECD: Inheritance Taxation in OECD Countries (2021)
- Bach, Stefan: Mehr Steuern auf Erbschaften und Schenkungen (2022)