Es ist das meistgenutzte Argument gegen eine Vermögensteuer, und es klingt intuitiv plausibel: Wer Vermögen besitzt, hat kein Bargeld. Eine Fabrikbesitzerin, die ihre Firma mit zehn Millionen Euro bewertet, kann keine halbe Million Steuern zahlen ohne Anteile zu verkaufen. Das sei unzumutbar, ungerecht, wirtschaftsschädlich.
Das Argument hat einen Namen in der Fachliteratur: das Liquiditätsproblem. Und es hat einen entscheidenden Fehler: Es ignoriert systematisch, wie Vermögen in der Realität funktioniert.
Was das Argument verschweigt: Vermögen wirft Erträge ab
Wer Vermögen besitzt, bezieht daraus laufende Erträge – Dividenden, Mieteinnahmen, Zinsen, Ausschüttungen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat berechnet, dass das oberste Prozent der Vermögenden in Deutschland eine durchschnittliche Rendite von vier bis sechs Prozent auf ihr Nettovermögen erzielt. Bei einem Vermögen von zehn Millionen Euro entspricht das 400.000 bis 600.000 Euro jährlich.
Eine Vermögensteuer von einem Prozent auf dieses Vermögen würde 100.000 Euro kosten – also zwischen einem Sechstel und einem Viertel der laufenden Erträge. Niemand müsste auch nur einen Cent Substanz verkaufen. Die Steuer wäre vollständig aus den Erträgen finanzierbar.
Das Schweizer Modell: Funktioniert seit über 100 Jahren
Die Schweiz erhebt seit 1840 eine Vermögensteuer auf kantonaler Ebene. Der Steuersatz liegt je nach Kanton zwischen 0,1 und 1,0 Prozent auf das Nettovermögen. Niemand wird in der Schweiz gezwungen, seinen Betrieb zu verkaufen. Die Schweizer Wirtschaft gilt als eine der wettbewerbsfähigsten der Welt – Platz eins im Global Competitiveness Index des Weltwirtschaftsforums.
Das Liquiditätsproblem ist in der Schweiz gelöst durch eine einfache Regelung: Die Steuerlast wird gedeckelt. Übersteigen Einkommens- und Vermögensteuer zusammen einen bestimmten Anteil des Einkommens, greift eine Bremse. Substanzverkäufe sind strukturell ausgeschlossen.
Freibeträge lösen das Problem für Mittelstand und Betriebe
Das Liquiditätsargument wird besonders gern für Familienunternehmen und Mittelständler vorgebracht. Auch hier gilt: Hohe Freibeträge machen das Argument gegenstandslos. Der aktuelle Reformvorschlag des DIW sieht einen Freibetrag von einer Million Euro pro Person vor – ein Familienunternehmen mit vier Gesellschaftern wäre bis zu vier Millionen Euro komplett steuerfrei.
Für Betriebsvermögen darüber hinaus gibt es in allen Reformvorschlägen Stundungsregelungen: Wer nachweist, dass Liquidität nicht vorhanden ist, kann die Steuer über mehrere Jahre strecken. Das ist kein theoretisches Konstrukt – es ist bewährte Steuerverwaltungspraxis, die auch bei Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer angewendet wird.
Das eigentliche Problem: Vermögen wird systematisch unterschätzt
Der Ökonom Gabriel Zucman hat in seiner Forschung gezeigt, dass das Vermögen der Reichsten in amtlichen Statistiken massiv unterschätzt wird – weil ein Großteil in Offshore-Strukturen, Holdinggesellschaften und Trusts gehalten wird, die in Haushaltsbefragungen nicht erfasst werden. Die tatsächliche Rendite ist entsprechend höher als offiziell ausgewiesen.
Das Liquiditätsargument basiert also auf einer bereits verzerrten Ausgangslage: Es nimmt das offiziell gemeldete Vermögen als Grundlage und ignoriert, dass die reale Kapitalbasis der Superreichen deutlich größer ist als die Steuerbehörden wissen.
Wer das Argument wirklich braucht
Es lohnt sich zu fragen, für wen das Liquiditätsargument überhaupt gilt. Für einen Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen, der keine Dividenden, keine Mieteinnahmen, keine Kapitalerträge bezieht, gilt es nicht – er hat sowieso kein steuerpflichtiges Vermögen. Für jemanden mit einem Vermögen von fünf Millionen Euro, das vier Prozent Rendite abwirft, gilt es ebenfalls nicht – die Erträge übersteigen die Steuerlast um ein Vielfaches.
Das Liquiditätsargument gilt in seiner reinen Form nur für einen sehr spezifischen Fall: jemanden mit sehr hohem Vermögen und gleichzeitig sehr niedriger laufender Rendite. Dieser Fall ist selten – und für ihn gibt es Stundungsregelungen.
Was bleibt, ist ein rhetorisches Werkzeug, das die Interessen der Vermögenden schützt, indem es so tut, als seien sie Opfer einer Steuer, die sie sich problemlos leisten könnten.
Quellen & Belege
- Bach, S. / Thiemann, A.: Reviving Germany's Wealth Tax Creates High Revenue Potential (2016)
- Zucman, Gabriel: The Hidden Wealth of Nations (2015)
- DIW Berlin: Vermögensverteilung in Deutschland (2023)
- Weltwirtschaftsforum: Global Competitiveness Report (2024)
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Vermögenssteuer in der Schweiz – Grundlagen (2023)